Hinweise zum Datenschutz:
Das Flairhotel Gut Dürnhof möchte, dass Ihre Nutzung unserer Internetseiten sicher und zufriedenstellend verläuft. Unser Hotel ist stets bemüht in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht zu handeln.
Hinweise zu Links auf unserer Homepage:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns von den Inhalten der in der Rubrik "Links" gelinkten Homepages. Und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf deren Inhalte haben und uns nicht damit identifizieren.
Betreiber dieser Internetseiten:
Flairhotel Gut Dürnhof
Anschrift:
Burgsinner Straße 3
D-97794 Rieneck
Telefon: (0 93 54) 10 01
Fax: (0 93 54) 15 12
E-Mail: info@gut-duernhof.de
Internet: http://www.gut-duernhof.de
Bankverbindung: Raiffeisenbank Main-Spessart BLZ 790 691 50 - Konto 91 30 30
Umsetzung:
Geschäftsbedingungen:
Für Veranstaltungen in den Konferenz- und Banketträumen des Hotels sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen- mit Ausnahme von Zimmerreservierungen- gelten die nachfolgenden Bedingungen des Flair-Hotels Gut Dürnhof in Rieneck.
- Reservierungen von Bankett- und Konferenzräumen werden mit der Annahme durch das Hotel bindend. Die vom Auftraggeber bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Partien verbindlich. Kann der Auftraggeber die Anzahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten möglich. In diesem Fall ist die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Ansonsten erfolgt bei Unterschreitung die Berechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl, wobei für nicht erschienene Personen eine Pauschale in Höhe von 80 % des voraussichtlichen Umsatzes für Speisen, Getränke und sonstige Leistungen gemäß Ziff. 6 berechnet wird. Schätzungsweise kann dies mit einem Pauschalbetrag in Höhe des Menü- oder Buffetpreises berechnet werden. Bei Überschreitung erfolgt die Abrechnung immer auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Abweichungen von mehr als 5 % nach oben sind vorher mit dem Hotel abzustimmen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewähren zu können.
- Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, sowie für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
- Bei Veranstaltungen, die über 24.00 Uhr Nachts hinausgehen, wird das Bedienungspersonal im Nachweis abgerechnet. Pro angefangene Stunde wird ein Stundensatz von € 15,00 pro Mitarbeiter berechnet ( 2 Mitarbeiter Nachtdienstbesetzung).
- Bei Veranstaltungen mit musikalischer Begleitung (Alleinunterhaltung, Musikband, DJ etc.)werden folgende Zeiten festgelegt:
Ab 24.00 Uhr bis 01.00 Uhr Zimmerlautstärke, ab 01.00 Uhr Musikende und Veranstaltungsende in Rücksichtnahme auf die Hotelgäste. - Das Einbringen von Gegenständen (Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterial etc.)erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Feuerpolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertvolle Gegenstände muß der Auftraggeber auf eigene Kosten gegen Beschädigung und Verlust versichern. Die Gegenstände sind bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Auftraggeber abzuholen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz abgestellten Sachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Das Befestigen von Gegenständen aller Art an Decken, Türen und Wänden ist nicht gestattet.
- Im Fall höherer Gewalt (Brand, Streik, u.a.) ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren. Bei dem Auftreten von Störungen oder Defekten an technischen oder sonstigen Einrichtungen kann das Hotel auf ähnliche Einrichtungen oder Räume zurückgreifen. Minderungsansprüche sind nur bei erheblichen Beeinträchtigungen gegeben.
- Bei Stornierungen der Reservierung durch den Auftraggeber ist das Hotel berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe der vereinbarten Bereitstellungskosten zzgl. 80% des voraussichtlichen Umsatzes an Speisen und Getränken zu berechnen. Berechnungsgrundlage ist die Teilnehmerzahl gemäß Ziff.1 multipliziert mit dem vereinbarten Menüpreis oder, sofern dieser noch nicht konkret festgelegt ist, mit dem auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Mindestmenüpreis. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen trägt der Veranstalter jegliche Verantwortung für evtl. Haftungsansprüche durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen ( Kuchen etc.). Aufgrund der europäischen Bestimmungen des HACCP ist es dem Auftraggeber und dessen Gästen untersagt, restliche Speisen des bestellten Menüs/Buffets nach Ende der Veranstaltung mitzunehmen.
- Die Rechnung des Hotels ist sofort fällig und binnen 8 Tage ab Veranstaltungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine Anzahlung in Höhe des Menü/Büffetpreises zu verlangen.
- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen Ihrer Wirksamkeit in Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rieneck


